Studie

Desinfektion und Hygiene seit Beginn der Corona-Pandemie – Erfahrungen in Betrieben

Kurzname: DesCoP

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln im Arbeitsalltag von besonderer Bedeutung. Darunter fällt auch die Desinfektion von Händen und Flächen. Sie gehörte seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 zunehmend zum Alltag und sollte auch dort, wo Menschen jenseits des Gesundheitsdienstes beruflich zusammenkommen, Standard gewesen sein. 

Der Umgang mit Desinfektionsmitteln birgt aber auch Gesundheitsgefahren. Zum arbeitsschutzrelevanten Umgang mit Desinfektionsmitteln werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Empfehlungen gegeben. Dies betrifft u.a. den Umgang in Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die Lagerung und das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung.

In Betrieben der medizinischen und pflegerischen Versorgung sind Beschäftigte schon seit jeher mit der Hände- und Flächendesinfektion vertraut, mussten aber während der Pandemie im Rahmen von Unterweisungen auch auf besondere Empfehlungen z.B. des Robert Koch- Instituts und die jeweiligen branchenbezogenen Arbeitsschutzstandards achten.

In anderen Branchen wurden Betriebe mit den Anforderungen beim Umgang mit Desinfektionsmitteln erst seit Beginn der Corona-Pandemie  konfrontiert und hatten die Anforderung, sich innerhalb kurzer Zeit mit dem Gefahrstoffmanagement in diesem Bereich vertraut machen zu müssen.

Bislang lagen keine empirischen Daten zur Qualität dieses Gefahrstoffmanagements bei Desinfektionsmitteln und die Einhaltung von gesetzlich  vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen wie Unterweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen  insbesondere in kleinen und Kleinstbetrieben vor. Dies sollte für beispielhafte Branchen durch eine Befragung von Betrieben in ausgewählten Branchen beantwortet werden.

Die Befragung fand im Frühjahr 2022 in therapeutischen Praxen, Friseur- und Kosmetikstudios, Kitas und ambulanten Pflegediensten statt. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)  unterstützte das Projekt finanziell und durch das Versenden eines Fragebogens an ihre Mitgliedsbetriebe,  

Vor der standardisierten Befragung wurde im Rahmen von teilstrukturierten Interviews mit Präventionsberatenden der BGW zu ihren themenspezifischen Erfahrungen in Kleinbetrieben befragt [1].

Die vergleichende Auswertung von Betriebsinhabenden therapeutischer Praxen und ambulanter Pflegedienste wird ausführlich in einem Beitrag unseres 36. Tagungsbands der Freiburger Symposien "Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst" beschrieben [2].  Ein Beitrag zum Vergleich aller fünf Branchen wurde im August 2023 in einem Fachjournal veröffentlicht [3]. 

Literatur 

[1] Michaelis M, Nienhaus, A, Stößel U (2022): Wie beurteilen BGW-Präventionsberatende den Umgang mit Desinfektionsmittel in Praxen, Kitas und Friseursalons? Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 57, 143-146. DOI: https://doi.org/10.1007/s40664-023-00514-z

[2] Michaelis M, Anhäuser L, Gerding J, Nienhaus A, Stößel U (2023): Umgang mit Desinfektionsmitteln in therapeutischen Praxen und ambulanten Pflegediensten.  In: Stößel U, Reschauer G, Michaelis M, (Hrsg.): Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst (Bd. 36). Edition FFAS, Freiburg, 195-213. Ein PDF des Beitrags finden Sie hier

[3] Michaelis M, Anhäuser L, Gerding J, Nienhaus A, Stößel U (2023): Umgang mit Desinfektionsmitteln in Kleinbetrieben ausgewählter Branchen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Zbl Arbeitsmed . DOI: 10.1007/s40664-023-00514-z

Letzte Bearbeitung: 31. August 2023