Das Management des Arbeitseinsatzes von Beschäftigten im Gesundheitsdienst mit Beschwerden des Rückens und/oder des gesamten Muskel-und Skelettsystems stellt unverändert eine Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für die betrieblichen Präventionsakteure dar.
Für die Gefährdungsbeurteilung und daraus abzuleitende Präventionsmaßnahmen stellt die überarbeitete AMR 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“ eine Konkretisierung dar. Anknüpfend daran werden Möglichkeiten der Verhaltens- und Verhältnisprävention eingehender beleuchtet. Ausgehend von unterschiedlichen Beschwerdesymptomatiken soll im Seminar aufgezeigt werden, welche Optionen für differenzierte Präventionsansätze beim Bewegen von Menschen bestehen.
Auch wenn seitens der Rentenversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Krankenkassen eine Vielzahl nützlicher Präventionsangebote vorliegen, verursachen Erkrankungen des Bewegungsapparates immer noch rund ein Drittel aller Arbeitsunfähigkeitstage und zeichnen sich oft durch lange Arbeitsunfähigkeitszeiten aus. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist für Betroffene häufig problematisch, wenn es nicht gelungen ist, durch geeignete therapeutische Konzepte Beschwerdefreiheit zu erreichen. An dieser Stelle sind Betriebsärzte gefordert, im Verbund mit Betroffenen und Arbeitgebern Lösungen zu entwickeln, damit ein Verbleib im bisherigen Arbeitsfeld möglich wird. Hinzuweisen ist diesbezüglich auf den § 3 der Lastenhandhabungsverordnung, der die Überschrift "Eignung"“ hat und der besonders für leistungsgeminderte Beschäftigte von Bedeutung ist. Sinnvoll genutzte Unterstützungsangebote seitens der Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger können dabei hilfreich sein.
Der Arbeitskräftemangel und die demografischen Entwicklung spielen in die Thematik des Managements von Rückenbeschwerden im Gesundheitsdienst hinein. Welche Diagnostik und Beratung im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen erscheint bei der sog. Volkskrankheit Rückenbeschwerden sinnvoll? Wird es Veränderungen in der Anerkennungspraxis von Berufskrankheiten (BK2108) geben, nachdem der Unterlassungszwang inzwischen weggefallen ist?
Welche Rolle nimmt die Individualprävention dabei ein und welche Unterstützungsangebote gibt es seitens der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ein gezieltes Programm mit aufeinander aufbauenden Angeboten zur Sekundären Individualprävention (SIP) als Maßnahmen für Versicherte mit bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (drohende Berufskrankheit Nr. 2108) entwickelt. Das BGW-Rückenkolleg stellt dabei eine zentrale Maßnahme in diesem Programm dar. Ziel des Rückenkollegs ist, zu verhindern, dass eine Berufskrankheit Nr. 2108 entsteht und den Verbleib im bisherigen Beruf der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fördern (§ 9 Abs. 1 SGB VII und § 3, Abs. 1 Berufskrankheiten-Verordnung).
Die Berücksichtigung dieses Spannungsfelds soll aufgegriffen und lösungsorientiert diskutiert werden.